Jugendstrafrecht

Gutachten im Jugendstrafverfahren erstellen wir zu folgenden Fragestellungen:

  • Zur Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gem. § 3 JGG,
  • zur Frage der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende gem. § 105 JGG,
  • zur Frage des Vorliegens einer schädlichen Neigung als Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe gem. § 17 JGG

Zur Beantwortung der Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird aus entwicklungspsychologischer Sicht die geistige und sittliche Reife in Bezug auf die Einsichtsfähigkeit und die Handlungssteuerung untersucht. Es wird festgestellt, inwieweit die gegebene Erkenntnisfähigkeit und Bedürfnislage sowie die bisherige moralische Entwicklung und das vorhandene Handlungsrepertoire eine angemessene Einsicht und regelkonforme Handlungssteuerung zum Tatzeitpunkt ermöglicht haben.

Zur Beantwortung der Frage nach der strafrechtlichen Zuweisung Heranwachsender werden die für die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zugrunde gelegten Aspekte herangezogen und auf diesem Hintergrund das Ausmaß an Bewältigung alterstypischer Entwicklungsschritte beurteilt. Gleichzeitig erfolgt hier eine Einschätzung der zukünftigen Veränderbarkeit der Person als Voraussetzung für die Einschätzung der Sinnhaftigkeit entwicklungskorrigierender Maßnahmen, wie sie das Jugendstrafrecht bereitstellt. Hier sollen die jungen Täter identifiziert werden, deren Straftaten aller Wahrscheinlichkeit nach nur episodischen Charakter haben und nicht Anzeichen einer kriminellen Karriere sind.

Hier können Sie sich über Kapazität und Bearbeitungsdauer informieren.