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Aussagepsychologie

Bei der aussagepsychologischen Begutachtung verfassen wir rechtspsychologische Expertisen zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Dabei kann es sich sowohl um kindliche als auch erwachsene Zeugen handeln.
Mit aussagepsychologischen Mitteln kann die Entscheidungsgrundlage bei folgenden Sachverhalten verbessert werden:

» Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung
» Vorwurf von Körperverletzungsdelikten
» Vorwurf der Freiheitsberaubung
» Vorwurf anderer vermeintlich selbst erlebter Handlungen mit strafrechtlich relevantem Tatbestand

Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen sind für uns die Richtlinien des BGH-Urteils vom 30.07.1999 (1 StR 618/98) bindend. Bei der aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsbegutachtung handelt es sich um einen hypothesengeleiteten Entscheidungsprozess. Die aussagepsychologische Methodik kann dazu Aussagen treffen, ob Angaben über selbst erlebte Handlungen auf tatsächlichem Erleben beruhen oder nicht. Zu der Frage, ob eine Aussage auf entsprechendem Erleben basiert, sind explizite Gegenhypothesen zur Wahrannahme zu formulieren. Neben einer bewussten Täuschung sind v. a. fremd- und autosuggestive Prozesse in Erwägung zu ziehen.

Informationen zur aktuellen Bearbeitungsdauer bei Glaubhaftigkeitsgutachten finden Sie hier.