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Waffeneignung

Wir erstellen waffenrechtliche Gutachten für Personen, die entweder aufgrund bestehender Eignungszweifel (§ 6 Abs. 2 WaffG) oder aufgrund ihres Alters von unter 25 Jahren (§ 6 Abs. 3 WaffG) zur Vorlage eines Eignungszeugnisses aufgefordert sind.

Die waffenrechtliche Begutachtung umfasst je nach Fragestellung die Auswertung relevanter, vom Probanden beizubringende Informationen wie Gesundheitsbescheinigungen und Bundeszentralregisterauszug, psychodiagnostische Gespräche sowie eine testpsychologische Untersuchung. Alle Untersuchungen finden in der Sachverständigenpraxis statt.

Der Zeitraum der Erstellung des Gutachtens beträgt etwa vier bis sechs Wochen ab Vorlage aller Unterlagen. Das Gutachten wird ausschließlich dem/der AuftraggeberIn ausgehändigt zur Vorlage bei der zuständigen Erlaubnisbehörde.

Einen Überblick über unsere aktuellen Bearbeitungszeiten finden Sie hier.