Familienpsychologische Gutachten

FAMILIENPSYCHOLOGISCHE GUTACHTEN

Die familienrechtlichen Begutachtungen führen zu psychologisch fundierten Empfehlungen an das Gericht bei Fragen zur elterlichen Sorge oder im Zusammenhang mit Umgangskontakten, bei möglichen Kindeswohlgefährdungen oder Zweifeln an der Erziehungsfähigkeit von Eltern.

Auch ob Rückführungen bereits außerhäuslich untergebrachter Kinder zu den Eltern möglich sind, können wir auf der Grundlage von wissenschaftlich-psychologischen Erkenntnissen einschätzen. Die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen enthält klare und eindeutige Empfehlungen und – wenn möglich – praktikable Lösungen und Hilfestellungen.

Wir unterstützen zudem streitende Eltern während der Gutachtenzeit gemäß § 163 Abs. 2 FamFG dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden und bessere Verständigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, die Bearbeitungsdauer für eine Begutachtung in angemessenen Grenzen zu halten. Um dafür von vorneherein die beste Grundlage zu schaffen, informieren wir regelmäßig und aktuell über die Bearbeitungsdauer bei den einzelnen Sachverständigen.

Einen Überblick über unsere aktuellen Bearbeitungszeiten finden Sie hier.